20 Dezember 2019

Weniger Lebensmittelkontrollen – ja geht’s noch, Frau Klöckner?!



um Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz durchzusetzen, ist es wichtig, dass Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrolliert werden. Doch die meisten Kontrollbehörden bundesweit sind personell unterbesetzt. In keinem Bundesland werden die in einer Verwaltungsvorschrift (der AVV RÜb) vorgegebenen Kontrollfrequenzen eingehalten. Ausgerechnet die Verbraucherschutzbehörden verstoßen damit eklatant gegen Vorgaben zum Schutze von Verbraucherinnen und Verbrauchern!

Entwürfe für eine Neufassung der AVV RÜb aus dem Bundesernährungsministerium sehen nun auch noch vor, die Zahl der vorgeschriebenen Kontrollen zu reduzieren. Damit würde nicht das Personal an die Aufgaben, sondern die Aufgaben an den Personalmangel angepasst – das ist der völlig falsche Weg! Zudem soll es den Ländern überlassen werden, davon auch noch abzuweichen und eigene Vorgaben zu machen. Damit besteht die Gefahr, dass es in den Landkreisen und Städten noch mehr als ohnehin schon von der Kassenlage abhängt, wie viele Lebensmittelkontrollen stattfinden. Das darf nicht sein!

Es wäre für den Verbraucherschutz inakzeptabel, wenn die Verwaltungsvorschrift wie vom Bundesministerium vorgeschlagen verabschiedet wird. Ich fordere Sie daher auf: Stoppen Sie dieses Vorhaben – spätestens im Bundesrat! Sorgen Sie dafür, dass die Lebensmittelkontrollämter in Ihrem Bereich mit den nötigen Stellen ausgestattet werden und unabhängig von politischen Haushaltsentscheidungen ihren wichtigen Aufgaben nachkommen können.

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